Ermittlungsverfahren gegen Andreas Fendel und N. Fendel

Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten Andreas Fendel ist gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt worden, weil die Person, die Ihnen gegenüber als Andreas Fendel aufgetreten ist, nicht existent ist. Die hier aufgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass der Personalausweis, welchen der Täter Ihnen im Rahmen der geführten Verkaufskorrespondenz übersandt hat, gefälscht ist. Ein Dokument mit der entsprechenden Ausweisnummer ist nicht vergeben worden und das Lichtbild und das Geburtsdatum stimmen auch nicht mit der Person überein, die im Bundesgebiet den entsprechenden Namen führt.

Das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte N. Fendel, welche als Kontoinhaberin des Kontos ermittelt werden konnte, auf welches Ihr Geld geflossen ist, ist ebenfalls gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt worden, weil ihr die Täterschaft nicht nachgewiesen werden kann.

Die Beschuldigte hat bereits am 25.03.21 bei der Kriminalpolizei in H. Anzeige erstattet. Sie hat sich im genannten Verfahren unwiderlegbar dahingehend eingelassen, Ihrerseits Opfer von Betrügern geworden zu sein. Sie hat angegeben, durch die Annahme eines Jobangebots im Internet in die Betrugstaten verwickelt worden zu sein. Sie habe sich über eine Internetseite (www.te-finanzen.net) als „Investment-Treuhänderin“ beworben und habe als solche Zahlungen von vermeintlichen Kunden der Firma auf ihrem Privatkonto empfangen sollen. Sie sei dann von der Bank informiert worden, dass sie ihr Konto Betrügern zur Verfügung gestellt habe.

Das von der Beschuldigten geschilderte Geschehen entspricht einer Vielzahl von Fällen, in denen unbescholtene Bürger von Betrügern zur Herausgabe ihrer Kontodaten veranlasst werden. Die Gelder fließen sodann – wie wohl auch in ihrem Fall – auf Auslandskonten bzw. werden in Cryptowährungen umgewandelt.

Nach kriminalistischer Erfahrung haben Geschädigte keine realistische Chance ihre Geld zurückzuerhalten. Es empfiehlt sich beim Kauf und Verkauf über Internetforen stets wachsam zu sein.

Zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.

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